Schmerzensgeldtabelle – Orientierung nach Verletzungen

Nach einem Verkehrsunfall, Hundebiss, Sturz oder sonstigen Personenschaden stellt sich häufig die Frage, welches Schmerzensgeld angemessen ist. Eine Schmerzensgeldtabelle kann hierfür eine erste Orientierung bieten.

Die konkrete Höhe des Schmerzensgeldes hängt jedoch immer vom Einzelfall ab. Entscheidend sind insbesondere Art und Schwere der Verletzung, Dauer der Behandlung, Schmerzen, Operationen, Narben, psychische Folgen, Dauerschäden und die Auswirkungen auf Beruf, Alltag und Freizeit.

Beispiele zur Orientierung

Verletzung / SchadenMöglicher OrientierungsrahmenWichtige Faktoren
HWS-Distorsion / Schleudertraumaca. 500 € bis 8.000 €Dauer der Beschwerden, Arbeitsunfähigkeit, Behandlungsdauer
Prellungen / Zerrungenca. 250 € bis 3.000 €Schmerzintensität, Dauer, ärztliche Behandlung
Knochenbruch ohne Dauerschadenca. 2.000 € bis 15.000 €Bruchstelle, Ruhigstellung, Heilungsverlauf
Beinbruch / Armbruch mit OPca. 5.000 € bis 30.000 €Operation, Reha, Bewegungseinschränkungen
Schwere Frakturen mit Dauerschädenca. 20.000 € bis 80.000 €Arthrose, Implantate, dauerhafte Einschränkungen
Narben / Entstellungenca. 1.000 € bis 25.000 €Sichtbarkeit, Alter, psychische Belastung
Hundebissverletzungenca. 1.000 € bis 20.000 €Bissstelle, Narben, Infektionen, Angstfolgen
Verbrennungenca. 2.000 € bis 50.000 €Grad der Verbrennung, Narben, Hauttransplantation
Schädel-Hirn-Traumaca. 3.000 € bis 100.000 €+Schweregrad, neurologische Folgen, Dauerfolgen
Psychische Unfallfolgen / PTBSstark einzelfallabhängigTherapie, Alltagsbelastung, Erwerbsfähigkeit

Warum eine Schmerzensgeldtabelle nur eine erste Orientierung ist

Schmerzensgeld wird nicht schematisch berechnet. Gerichte berücksichtigen die gesamten Umstände des Einzelfalls. Zwei äußerlich ähnliche Verletzungen können deshalb zu sehr unterschiedlichen Schmerzensgeldbeträgen führen.

Besonders erhöhend wirken sich aus:

  • Operationen
  • lange Arbeitsunfähigkeit
  • stationäre Krankenhausaufenthalte
  • Rehabilitationsmaßnahmen
  • sichtbare Narben
  • dauerhafte Bewegungseinschränkungen
  • chronische Schmerzen
  • psychische Unfallfolgen
  • Mitverschulden des Schädigers oder verzögerte Regulierung

Schmerzensgeld nach Verkehrsunfall

Nach einem Verkehrsunfall kommen neben dem Schmerzensgeld häufig weitere Ansprüche in Betracht, etwa:

  • Behandlungskosten
  • Verdienstausfall
  • Haushaltsführungsschaden
  • Fahrtkosten
  • Pflege- und Betreuungskosten
  • Kosten für Medikamente und Hilfsmittel
  • Ersatz beschädigter Kleidung oder Gegenstände
  • Feststellung zukünftiger Schäden

Gerade bei Personenschäden sollte daher nicht nur das Schmerzensgeld betrachtet werden. Häufig bestehen zusätzliche Schadensersatzansprüche.

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