Nach einem Verkehrsunfall, Hundebiss, Sturz oder sonstigen Personenschaden stellt sich häufig die Frage, welches Schmerzensgeld angemessen ist. Eine Schmerzensgeldtabelle kann hierfür eine erste Orientierung bieten.
Die konkrete Höhe des Schmerzensgeldes hängt jedoch immer vom Einzelfall ab. Entscheidend sind insbesondere Art und Schwere der Verletzung, Dauer der Behandlung, Schmerzen, Operationen, Narben, psychische Folgen, Dauerschäden und die Auswirkungen auf Beruf, Alltag und Freizeit.
Beispiele zur Orientierung
| Verletzung / Schaden | Möglicher Orientierungsrahmen | Wichtige Faktoren |
|---|---|---|
| HWS-Distorsion / Schleudertrauma | ca. 500 € bis 8.000 € | Dauer der Beschwerden, Arbeitsunfähigkeit, Behandlungsdauer |
| Prellungen / Zerrungen | ca. 250 € bis 3.000 € | Schmerzintensität, Dauer, ärztliche Behandlung |
| Knochenbruch ohne Dauerschaden | ca. 2.000 € bis 15.000 € | Bruchstelle, Ruhigstellung, Heilungsverlauf |
| Beinbruch / Armbruch mit OP | ca. 5.000 € bis 30.000 € | Operation, Reha, Bewegungseinschränkungen |
| Schwere Frakturen mit Dauerschäden | ca. 20.000 € bis 80.000 € | Arthrose, Implantate, dauerhafte Einschränkungen |
| Narben / Entstellungen | ca. 1.000 € bis 25.000 € | Sichtbarkeit, Alter, psychische Belastung |
| Hundebissverletzungen | ca. 1.000 € bis 20.000 € | Bissstelle, Narben, Infektionen, Angstfolgen |
| Verbrennungen | ca. 2.000 € bis 50.000 € | Grad der Verbrennung, Narben, Hauttransplantation |
| Schädel-Hirn-Trauma | ca. 3.000 € bis 100.000 €+ | Schweregrad, neurologische Folgen, Dauerfolgen |
| Psychische Unfallfolgen / PTBS | stark einzelfallabhängig | Therapie, Alltagsbelastung, Erwerbsfähigkeit |
Warum eine Schmerzensgeldtabelle nur eine erste Orientierung ist
Schmerzensgeld wird nicht schematisch berechnet. Gerichte berücksichtigen die gesamten Umstände des Einzelfalls. Zwei äußerlich ähnliche Verletzungen können deshalb zu sehr unterschiedlichen Schmerzensgeldbeträgen führen.
Besonders erhöhend wirken sich aus:
- Operationen
- lange Arbeitsunfähigkeit
- stationäre Krankenhausaufenthalte
- Rehabilitationsmaßnahmen
- sichtbare Narben
- dauerhafte Bewegungseinschränkungen
- chronische Schmerzen
- psychische Unfallfolgen
- Mitverschulden des Schädigers oder verzögerte Regulierung
Schmerzensgeld nach Verkehrsunfall
Nach einem Verkehrsunfall kommen neben dem Schmerzensgeld häufig weitere Ansprüche in Betracht, etwa:
- Behandlungskosten
- Verdienstausfall
- Haushaltsführungsschaden
- Fahrtkosten
- Pflege- und Betreuungskosten
- Kosten für Medikamente und Hilfsmittel
- Ersatz beschädigter Kleidung oder Gegenstände
- Feststellung zukünftiger Schäden
Gerade bei Personenschäden sollte daher nicht nur das Schmerzensgeld betrachtet werden. Häufig bestehen zusätzliche Schadensersatzansprüche.
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